Die von der Ratsversammlung im Dezember 2021 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit der Auflage genehmigt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 117,4 auf 57,4 Millionen Euro reduziert wird. Zudem ist der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 116,3 auf 66,3 Millionen Euro zu reduzieren. Beides wird in einem Nachtragshaushalt für 2022 umzusetzen sein.
Für die rot-grüne Rathaus-Kooperation ist der Genehmigungserlass der Kommunalaufsicht für den Haushalt 2022 widersprüchlich. Denn das Land fordert die Landeshauptstadt auf, die Verschuldung zu senken, indem wir den Sanierungsstau erhöhen und damit eine noch höhere Verschuldung auf die Folgejahre verschieben. Der Investitionsstau in Kiel ist unübersehbar.
Ganz gleich, ob Schulbau, Sportstätten oder Städtentwässerung – überall sind riesige Anstrengungen erforderlich, damit die Kommune die entsprechenden Dienstleistungen der Daseinsvorsorge für ihre Menschen bereithalten kann. Allein das strukturelle Defizit des städtischen Haushaltes, das der Kämmerer mit etwa 50 Millionen Euro pro Jahr beziffert, verhindert wichtige Investitionen ebenso wie eine Entschuldung. Daher steht für uns fest: Städte wie Kiel brauchen verlässliche Förderprogramme und keine von oben verordneten Streichkonzerte.
Die Zahl der kommunalen Aufgaben durch Beschlüsse übergeordneter politischer Ebenen wächst viel schneller als die Finanzierung. Exorbitante Preissteigerungen besonders im Baubereich, fehlendes Fachpersonal zum Beispiel in der Immobilienwirtschaft und eine ständig wechselnde Förderkulisse machen es noch schwerer, nachhaltige Haushaltspolitik zu betreiben. Förderprogramme, die die Aufgaben der Stadt aufnehmen, statt neue Projekte aufzurufen und eine entspanntere Haltung zu der Kreditaufnahme würden der Stadt deutlich mehr helfen als Kahlschläge.
Der Genehmigungserlass zwingt Kiel, die städtische Priorisierung erneut zu überprüfen und möglicherweise zu verändern. Damit werden erneut Fachkräfte gebunden und der grundgesetzlich abgesicherte Anspruch auf Selbstverwaltung der Kommune in Frage gestellt.
Kritisch sehen die Sprecher*innen der Kooperation die „Bugwelle“ an Investitionen, die der städtische Haushalt quasi vor sich herschiebt. Umsetzungsquoten von unter 60 Prozent der beschlossenen Projekte müssen deutlich angehoben werden. Aber die Verwaltung hat die Weichen gestellt, um die Umsetzungsquote deutlich zu erhöhen und damit auch die Aussagekraft des Haushaltes zu vergrößern. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten!