Die jüngste Veröffentlichung der CDU-Ratsfraktion („Kooperation verfehlt erneut Quote für sozialen Wohnungsbau – Im Kieler Süden nur 17,5% geförderte Wohneinheiten“) markiert einen neuen Tiefpunkt. Wer so die Tatsachen verdreht, muss sich fragen lassen, ob er unwissend oder böswillig handelt.
In der zitierten Pressemitteilung zetert die CDU, dass mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Kieler Süden erneut die Quote von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau unterschritten werde. Das ist schlichtweg falsch! Denn in der Drucksache 0991/2017, die von der CDU angeführt wird, ist festgeschrieben, dass 30 Prozent des Geschwosswohnungsbaus bei Projekten öffentlich gefördert sein müssten. Diese Quote wird im Kieler Süden nach Aussage der Verwaltung übererfüllt.
Wir erinnern daran, dass wir bereits 2016 – also deutlich vor dem Grundsatzbeschluss für 30 Prozent sozialen Wohnungsbau – dafür gesorgt haben, dass im Kieler Süden überhaupt bezahlbarer Wohnraum entsteht. Dem Antrag hat übrigens damals auch die CDU zugestimmt. Und in diesem Beschluss ist von einer Gesamtquote von 22,5 Prozent gefördertem Wohnungsbau die Rede – also über alle Wohnbauformen hinweg.
„Die Kooperation muss sich also wieder einmal fragen lassen, warum Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen“, heißt es in der CDU-Presse am Schluss. Die CDU muss sich also wieder einmal fragen lassen, warum Anspruch und Wahrheit auseinanderklaffen, möchten wir gerne wissen.
Dies erklären André Wilkens (SPD) und Arne Stenger (Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen).