Inzwischen dürfte auch der Letzte erkannt haben: Der Markt allein löst das Problem nicht. Es braucht einen handlungsfähigen Staat, der den steigenden Mieten durch sinnvolle Investitionen der öffentlichen Wohnungsbauförderung entgegenwirken kann. Ich freue mich, dass es gelungen ist, als Stadt Kiel die Gründung einer eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg zu bringen und so eigene Steuerungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Doch noch ist der Kieler Wohnungsmarkt sehr angespannt und es steht nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Während der Wohnungsmarkt durch Fördermaßnahmen wieder angekurbelt wird, werden Mietpreisbremse und Kappungsgrenze als ergänzende Instrumente gebraucht, aber werden bald nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Mietpreisbremse ist relevant bei Neuvermietungen: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete nach einem Mieterwechsel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse dabei zu Beginn des Jahres nachgebessert und zum 1. Januar 2019 verschärft, damit sie Mieter*innen wirksam schützt.
Die Kappungsgrenze ist relevant bei Mieterhöhungen: Sie besagt, dass die Miete, die ein Mieter für seine Wohnung zahlt, innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöht werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die maximale Mieterhöhung dabei allerdings auf 15 Prozent begrenzt werden.
Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze kommen ausschließlich in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zum Einsatz. Das sind in Schleswig-Holstein neben Kiel auch Orte in den Ballungsräumen um Hamburg und auf Sylt und Föhr. Damit betreffen Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze derzeit zwar nur 12 von insgesamt 1.106 Orten in Schleswig-Holstein, aber immerhin 14 Prozent der Einwohner*innen unseres Landes.
Damit wird allerdings bald Schluss sein. Denn während der Bund und auch Kiel als Kommune wichtige Schritte in Sachen bezahlbares Wohnen und Mieterschutz voranbringen, hinkt die Landesregierung hinterher: Jamaika plant, Mietpreisbremse und verschärfte Kappungsgrenze Ende November für ganz Schleswig-Holstein wieder abzuschaffen. Denn während der Bund zwar für die Rahmenbedingungen dieser Instrumente zuständig ist, ist es Sache der Bundesländer zu entscheiden, ob die Verordnungen in den Kommunen überhaupt zur Anwendung kommen dürfen.
Ich bin überzeugt: Wer die Rechte von Mieterinnen und Mietern einschränkt, liefert keine Alternative, sondern betreibt soziale Spaltung. Wir brauchen eine Offensive für die Wohnungs- und Städtebaupolitik, die die Kommunen nicht allein lässt. So verhindern wir, dass Bevölkerungsschichten aus bestimmten Stadtteilen verdrängt und gegeneinander aufgewiegelt werden. Nicht zuletzt dient das auch der Gewinnung von in Kiel dringend gebrauchten Fachkräften: Wohnen ist ein bedeutender Standortfaktor.
Rund um das Thema bezahlbares Wohnen bin ich für die SPD-Landtagsfraktion derzeit mit Regionalkonferenzen in ganz Schleswig-Holstein unterwegs. Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren werden wir uns vielen verschiedenen Herausforderungen widmen und mit Kommunen, Wohnungswirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik vor Ort Lösungswege diskutieren. Ganz besonders freue ich mich auf die Regionalkonferenz bei uns in der Landeshauptstadt Kiel. Merkt euch dafür schon mal den 28.11.2019 vor!