Dieser Antrag wurde zum außerordentlichen Kreisparteitag am 03.02.2018 gestellt.
Auch Ausländer*innen, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, sollen das kommunale Wahlrecht in Deutschland erlangen, wenn sie rechtmäßig in Deutschland leben und hier ihren Erstwohnsitz haben. Wir fordern unsere SPD-Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine Verfassungsänderung einsetzen, die ein kommunales Ausländerwahlrecht ermöglicht. Der SPD Kreisvorstand bereitet einen Antrag für den nächsten Landesparteitag vor.